Im Jahre 1995 gründete Rechtsanwalt Theodor Peter Schneider nach neunjähriger Tätigkeit als Volljurist in der Versicherungswirtschaft auf der Unterrather Str. 34 die Kanzlei mit den Schwerpunkten Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht.
Nach Eintritt von Frau Rechtsanwältin Veronika Dalbert-Schneider in die Kanzlei im Jahre 1998 entschlossen wir uns, unser Angebot an rechtlicher Beratung und gerichtlicher Prozessvertretung weitgehend auf die potentiellen Bedürfnisse der Unterrather Bürgerinnen und Bürger auszurichten, so dass sich die Kanzlei seitdem vorwiegend mit privaten Rechtsproblemen aus dem alltäglichen Leben, insbesondere aus dem Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und allgemeinen Zivilrecht beschäftigt. Etwa 2010 erweiterten wir unser Angebot auf das Seniorenrecht mit seinen vielseitigen Facetten.
Im Juni 2014 fand der Umzug in die heute aktuellen Kanzleiräumlichkeiten Unterrather Str. 176 statt. Wir sind Unterrath gern treu geblieben.